Glossar

In meiner Tätigkeit als Notar verwende ich viele Fachbegriffe, die für Sie als Laien oft Fragen aufwerfen. Mit diesem Glossar gebe ich Ihnen einen Einblick in diese Begrifflichkeiten.

Die Texte wurden von der Bundesnotarkammer www.bnotk.de
– Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Verfügung gestellt.

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Messungsanerkennung
Nach erfolgter Vermessung einer zu veräußernden Teilfläche müssen Verkäufer und Käufer das Ergebnis beim Notar als vertragsgemäß anerkennen. Soweit kein Festpreis vereinbart ist, wird dabei auch der Kaufpreis an die im Vermessungsergebnis ermittelte Fläche angepasst.

Miteigentümer
sind gemeinsam Eigentümer des Grundstücks in der Weise, dass jeder einen ideellen – also: gedachten – Anteil daran hat. Sie können über ihren ideellen Bruchteil unabhängig von anderen Miteigentümern verfügen. Jeder Miteigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Möglich ist, das Recht, die Aufhebung zu verlangen, einzuschränken und die Benutzung des Grundstücks zu regeln.
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