Glossar
In meiner Tätigkeit als Notar verwende ich viele Fachbegriffe, die für Sie als Laien oft Fragen aufwerfen. Mit diesem Glossar gebe ich Ihnen einen Einblick in diese Begrifflichkeiten.
Die Texte wurden von der Bundesnotarkammer www.bnotk.de
– Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Verfügung gestellt.
R
Rang
Belastungen eines Grundstücks werden im Grundbuch grundsätzlich in der Reihenfolge des Antragseingangs eingetragen. Im Fall der Zwangsvollstreckung werden Grundpfandrechte in der Reihenfolge ihres Ranges bei der Verteilung des Erlöses berücksichtigt. Nachrangig eingetragene Belastungen erlöschen.
Rangbescheinigung
Soll die Auszahlung des Darlehens schon vor Eintragung der Grundschuld erfolgen, kann der Notar bestätigen, dass keine Eintragungshindernisse bestehen.
Reallasten
begründen die Verpflichtung des Grundstückseigentümers, an den Berechtigten wiederkehrende Leistungen wie beispielsweise Rentenzahlungen zu entrichten.
Rechtsmängel
Der Verkäufer muss dem Käufer ein Grundstück frei von Rechten Dritter (beispielsweise von Grundpfandrechten oder Mietverträgen) übertragen, wenn diese nicht übernommen werden. Ist das Grundstück vertragswidrig belastet, stehen dem Käufer Zurückbehaltungs- und Gewährleistungsrechte zu.
Risikobegrenzungsgesetz
hat den Eigentümerschutz vor unberechtigten Zwangsvollstreckungen aus Grundschulden verbessert.
Rückgewähransprüche
Wurden alle gesicherten Verbindlichkeiten getilgt, besteht ein Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld. Er kann durch Rückabtretung, Verzicht oder Löschung der Grundschuld erfüllt werden. Häufig beschränken ihn Kreditinstitute auf die Erteilung einer Löschungsbewilligung. Rückgewähransprüche vorrangiger Grundschulden werden häufig an nachrangig abgesicherte Kreditinstitute abgetreten, damit deren Grundpfandrechte aufrücken, wenn der vorrangig abgesicherte Kredit getilgt wurde.
Rücknahmen
aus der amtlichen Verwahrung haben bei Erbverträgen und notariellen Testamenten die Wirkung eines Widerrufs. Eigenhändige Testamente bleiben nach Rückgabe jedoch gültig und müssen ggf. vernichtet oder durch ein neues Testament ersetzt werden.