Glossar

In meiner Tätigkeit als Notar verwende ich viele Fachbegriffe, die für Sie als Laien oft Fragen aufwerfen. Mit diesem Glossar gebe ich Ihnen einen Einblick in diese Begrifflichkeiten.

Die Texte wurden von der Bundesnotarkammer www.bnotk.de
– Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Verfügung gestellt.

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Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Umschreibung des Eigentums an einem Grundstück auf den Käufer setzt i. d. R. die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung voraus. Diese wird durch das Finanzamt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer ausgestellt und direkt dem Notar übermittelt.
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