Glossar

In meiner Tätigkeit als Notar verwende ich viele Fachbegriffe, die für Sie als Laien oft Fragen aufwerfen. Mit diesem Glossar gebe ich Ihnen einen Einblick in diese Begrifflichkeiten.

Die Texte wurden von der Bundesnotarkammer www.bnotk.de
– Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Verfügung gestellt.

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Pflichtteil
Er steht den Abkömmlingen und Ehegatten zu, die zur gesetzlichen Erbfolge berufen wären, aber vom Erblasser enterbt worden sind. Der Pflichtteilsanspruch ist ein unentziehbarer Geldanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben. In der Regel beträgt er die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Pflichtteilsansprüche
sind Geldansprüche gegen den oder die Erben, in der Regel in Höhe des Wertes der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Sie können insbesondere enterbten Abkömmlingen und Ehegatten zustehen.

Pflichtteilsentziehung
gegen den Willen des Berechtigten kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, bspw. wenn dieser dem Erblasser nach dem Leben trachtet oder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wird und dessen Teilhabe am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist.

Pflichtteilsverzicht
Mit einem notariellen Pflichtteilsverzichtsvertrag können der Erblasser und der Berechtigte einen Pflichtteilsanspruch ausschließen oder modifizieren.
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